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SchachtZeichen
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23.02.2019, 08:45
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Norbert Zingel - Fotografie - Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle unsererseits
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung bzw. des Angebots unsererseits durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß
sie unsererseits schriftlich anerkannt wurden.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen unsererseits.
Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von uns gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
UrhRG handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die
zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum, und zwar
auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet
wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung
wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat
oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung unsererseits. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM,
CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,jegliche Aufnahme oder Wiedergabe
der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung des unsererseits
vorgegebenen Urhebervermerks.
Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Ausfallhonorar wird auf Basis der aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM) berechnet.
Durch einen vom Auftraggeber stornierten Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen werden vom Auftraggeber getragen (z.B.
Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.). Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht
im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Das Honorar
gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout- und räsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
Honorar von mindestens Euro 70,- pro Aufnahme an.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist
angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug.
Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu
verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Rückgabe des Bildmaterials
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung unsererseits.
Überlassen wir auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern
auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie unsererseits
schriftlich bestätigt worden ist. Die Rücksendung
des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung unsererseits)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von Euro 0,25 pro Tag und Bild für
S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate Euro 1,00 pro
Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes
Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die
Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
Euro 50,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
Euro 150,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
Euro 800,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
Euro 1800,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß
ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle
in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch
diese Zahlungen
gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
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